VG Würzburg: Sofortverfahren, Armenien, Georgien, doppelte Staatsangehörigkeit, offensichtlich unbegründet, Offensichtlichkeitsgrund für beide Herkunftsstaaten bei expliziter Abschiebungsandrohung in beide Staaten erforderlich, sicheres Herkunftsland Georgien, Vorbringen ohne Belang für internationalen Schutz bezogen auf Armenien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, Erkrankungen, Polyzystose der Nieren, in beiden Ländern kostenlos behandelbar bzw. bezahlbar
Beschluss vom 27.08.2025 – W 8 S 25.34049